Medienmitteilung der Alternativen Bank Schweiz vom 17. November 2020

Am 29. November stimmt die Schweiz neben der Konzernverantwortungsinitiative auch über die Kriegsgeschäfte-Initiative ab. Diese will erreichen, dass künftig kein Schweizer Geld in die Finanzierung von Kriegsmaterial fliesst. Die Alternative Bank Schweiz (ABS) handelt in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit bereits seit 30 Jahren im Sinne der Initiative und unterstützt das Anliegen.

Im Fokus der Kriegsmaterial-Initiative stehen die Schweizerische Nationalbank (SNB), die staatlichen und beruflichen Vorsorgeeinrichtungen (AHV und Pensionskassen) sowie Stiftungen. Ihnen soll künftig untersagt sein, Investitionen in Unternehmen zu tätigen, die Kriegsmaterialien produzieren. Als Kriegsmaterial-Produzenten würden alle Unternehmen gelten, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes durch Produkte oder Dienstleistungen generieren, welche sich ausschliesslich für militärische Zwecke einsetzen lassen. Diese 5-Prozent-Grenze entspricht der üblichen Praxis für nachhaltige Anlageprodukte, wenn es um Ausschlusskriterien für Unternehmen geht.

Verboten wären mit Annahme der Initiative zum einen direkte Formen der Finanzierung wie Kreditvergaben oder Kapitalbeteiligungen. Ein solches Verbot besteht bereits jetzt für geächtete Waffen wie Atomwaffen oder Streumunition. Neu wären aber auch indirekte Finanzierungen verboten, also zum Beispiel Investitionen über Anlagefonds. Über solche Fonds ist zum Beispiel die SNB mit Milliarden von Schweizer Franken in Kriegsmaterialien investiert – auch in Atomwaffen.

Die Initiative und die Banken

Geschäftsbanken sind von der Kriegsmaterial-Initiative ausgenommen. Die Initiantinnen und Initianten begründen dies damit, dass Banken ohnehin sehr einfache Möglichkeiten hätten, ihr Geld via Ausland in Kriegsmaterialproduzenten zu investieren und ein allfälliges Verbot zu umgehen. Bei der Schweizer Nationalbank oder den Pensionskassen ist dies um einiges schwieriger.

Hinzu kommt der Aspekt der Wahlfreiheit: Privatpersonen haben zwar eine Wahl bei ihrer Hausbank und können eine Bank auszuwählen, die solche Anlagen ausschliesst. Sie haben jedoch keine Wahl bei der AHV oder bei ihrer Pensionskasse. Und die Geschäftsbanken wiederum können nicht beeinflussen, was die Nationalbank mit den bei ihr deponierten Vermögen macht.

Obwohl die Initiative keine direkten Auswirkungen auf Geschäftsbanken hat, würde sie bei Annahme den Gesetzgeber darauf verpflichten, sinngleiche Bedingungen für Banken und Versicherungen auf nationaler und internationaler Ebene zu «fördern», was wir bei der Alternativen Bank Schweiz (ABS) sehr begrüssen. Diese Forderung ist im (umstrittenen) Absatz 4 der Initiative festgehalten und bewusst zurückhaltend formuliert, um Raum für praktikable und mehrheitsfähige Lösungen zu finden und dem Gesetzgeber dennoch einen klaren Auftrag im Sinne der Initiative zu geben.

Machen wir so, wollen wir für die Welt

Investitionen – ob direkt oder indirekt – haben eine reelle Wirkung in der Welt. In diesem Bewusstsein schliesst die ABS in ihrem gesamten Anlage- und Kreditgeschäft die Produktion und den Handel von Rüstungsgütern und Waffen aus. Die von der Initiative vorgesehene 5-Prozent-Grenze hat auch bei der ABS Gültigkeit. «In der Praxis gehen wir sogar noch weiter», erklärt Lutz Deibler, Leiter der Unternehmensanalyse bei der ABS: «Auch wenn ein Unternehmen weniger als 5 Prozent seines Jahresumsatzes mit Kriegsmaterialien generiert, würden wir es nur dann in unser Anlageuniversum aufnehmen, wenn es in der Gesamtbewertung in Sachen Nachhaltigkeit überdurchschnittlich gut abschneidet. Dafür gibt es allerdings bei uns nur vereinzelte Beispiele.»

Die ABS weiss aus der eigenen Praxis: Der Verzicht auf Geschäfte mit den Kriegen dieser Welt ist möglich. Wir gehen seit 30 Jahren erfolgreich diesen Weg und unterstützen das Anliegen der Kriegsmaterial-Initiative.

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Rico Travella
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