Es gibt wenige politische Geschäfte, bei denen dermassen verlogen argumentiert wird, wie bei Rüstungsexporten. Ein Paradebeispiel dafür sind die Schweizer-Kriegsmaterialexporte in die USA. MARTIN PARPAN
Die Ausgangslage war klar: Der Bundesrat hatte den Konflikt im Nahen Osten zwischen den USA und dem Iran aufgrund seiner Intensität und Dauer als «Krieg» eingestuft. Mit der Einstufung als «Krieg» war auch klar, dass sämtliche Kriegsmaterialexporte an die kriegführenden Staaten verboten sind.
Friedliche Schweizer Waffen
Wer aber glaubte, dass nun folgerichtig alle Kriegsmaterialexporte in die USA gestoppt werden, der irrte. Das Exportverbot wurde nur für neu zu bewilligende Export-Anträge angewendet. Bereits bewilligte Ausfuhren in die USA dürfen weiterhin abgewickelt werden. Das heisst, ein bisschen Töten darf man noch, einfach nicht mehr ganz so umfangreich. Somit steht der Bundesrat vor folgender Situation: Er hat den Konflikt richtigerweise als «Krieg» eingestuft, diesen zudem richtigerweise als «völkerrechtswidrig» bezeichnet und trotzdem Kriegsmaterialexporte an den kriegführenden Staat USA zugelassen. Es stellte sich nun die Frage, wie sich der Bundesrat aus dieser widersprüchlichen Faktenlage herauswinden sollte. Spätestens hier wird das Ganze grotesk: Es soll festgestellt worden sein, dass die bewilligten Rüstungsgüter «keine Kriegsrelevanz» hätten. Wie bitte? Möchte der Bundesrat der Schweizer-Bevölkerung weismachen, dass er in Kenntnis ist, wie die Administration Trump das Kriegsmaterial «made in Switzerland» einsetzen wird? Wann ist eine Waffe für den Krieg relevant? Welche Definition hat der Bundesrat angewendet? Hängt es vom Zeitpunkt der Bestellung ab? Geht es um die Zerstörungskraft? Man muss nicht Armeegegner sein, um festzustellen, dass es hier in keiner Weise um eine seriöse analytische Beurteilung ging, sondern dass es ein politischer Entscheid war, mit dem zwei Ziele erreicht werden sollten. Erstens wollte man Donald Trump aus Angst vor seinen unkontrollierbaren Reaktionen nicht verärgern. Zweitens wollte man die Schweizer-Rüstungsindustrie schützen. Schliesslich befinden sich die bewilligten Geschäfte bereits in der Bilanz – also wurden die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.
Schwächung des Völkerrechts
Nun könnte man wohlwollend argumentieren, dass der Bundesrat einen «gut schweizerischen Kompromiss» gefunden hat: Grundsätzlich werden keine Exporte bewilligt, aber dort wo die Waffen schon auf der Rampe stehen, gilt «Augen zu und durch». Allerdings geht es um weit mehr als um die Ausfuhr einer übersichtlichen Anzahl Waffen. Es geht darum, dass der Bundesrat mit diesem Vorgehen das Völkerrecht schwächt. Schliesslich hat die USA gemäss bundesrätlicher Beurteilung mit dem Angriff auf den Iran das Völkerrecht verletzt. Wenn der Bundesrat nicht alle Kriegsmaterialexporte unterbindet, unterstützt er somit einen völkerrechtswidrigen Angriff. Das Völkerrecht ist heute unter enormem Druck. Trump, Putin, die Mullahs am Golf und viele andere missachten das Völkerrecht. Wenn sich die Schweiz, wenn auch weit weniger massiv, ebenfalls auf diesen Weg begibt, dann ist dies durchaus relevant. Der Bundesrat macht damit keine Politik im Interesse der Völkergemeinschaft und somit auch nicht im Interesse des Landes.
Ein Fettnapf mehr
Auf der kommunikativen Ebene gilt es zudem noch anzumerken, dass der Bundesrat und mit ihm vor allem Verteidigungsminister Martin Pfister weit hinter seinen eigenen Zielen zurückbleibt. So hatte er kürzlich in einem Interview mit der NZZ verlauten lassen, dass es sein Ziel sei, an der Kultur im VBS zu arbeiten. Man müsse transparenter werden und es dürfe nichts versteckt werden. Mit seinen «pseudo-logischen» Argumenten der «nicht kriegsrelevanten» Waffen, dürfte er einen Schritt in die gegenteilige Richtung gemacht haben. Somit «alter Wein in neuen Schläuchen».
