Schweizer Unterstützung für Völkermord: Gericht befasst sich mit dem Kauf israelischer Drohnen. 


Medienmitteilung der Schweizerischen Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP), der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und der Schweizerischen Liga für Menschenrechte – Genf (LSDH, Genf)


 
15.07.2025. Ein palästinensisches Ehepaar, das 2024 aus Gaza fliehen musste, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), die Schweizerische Liga für Menschenrechte – Genf (LSDH, Genf) und die Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP) lancieren eine rechtliche Klage, um den Kaufvertrag für die israelischen Drohnen wegen Unmoral, Verletzung des öffentlichen Rechts und Verletzung des Völkerrechts aufzulösen. 


Die Kläger*innen, vertreten durch Rechtsanwältin Emma Lidén, reichen eine Klage gegen einen Vertrag zwischen armasuisse und der israelischen Firma Elbit Systems Ltd – dem Hauptlieferanten der israelischen Armee – über den Kauf von sechs Aufklärungsdrohnen des Typs Hermes 900 HFE (ADS 15) ein. Ziel ist es, die Nichtigkeit des Vertrags, der de facto die israelische Armee unterstützt, zu erreichen. Der Vertrag wird als rechtswidrig angesehen, da er gegen internationales und Schweizerisches Recht verstösst.

Unmoralisch
Eine Verzögerung, die den Krieg in Gaza begünstigt
Der Vertrag wurde ursprünglich für 250 Millionen Franken unterzeichnet und sah die Lieferung von sechs Drohnen bis 2019 vor. Bis heute wurden nur drei Drohnen geliefert. Ende November 2023 kündigte Elbit Systems an, seine Produktionskapazitäten auf „die Kriegsanstrengungen gegen Gaza“ zu konzentrieren und forderte daher von seinen Kunden Flexibilität. In diesem Zusammenhang wurde die Lieferfrist für die Drohnen für die Schweiz auf Ende 2026 verschoben. In einem Communiqué begründet armasuisse die Verschiebung mit der „volatilen Situation im Nahen Osten“ und den daraus resultierenden „schwierigen Arbeitsbedingungen“ für Elbit Systems. «Die von der Schweiz akzeptierte Verschiebung erlaubt es Elbit Systems, vorrangig die Bedürfnisse der israelischen Armee zu bedienen, was im Widerspruch zu ihren vertraglichen Verpflichtungen steht. Diese Entscheidung kommt einer Billigung und Unterstützung der militärischen Anstrengungen eines Staates gleich, der derzeit beschuldigt wird, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen möglichen Völkermord in Gaza zu begehen», erklärt Rechtsanwältin Emma Lidén. Die israelische Armee profitiert von dieser Verzögerung: Durch das Geld, das sie dadurch erhält, aber auch durch den Transfer und die Entwicklung von Know-how und Technologie, die ihr ermöglicht wird. 

Drohnen an Zivilist*innen „getestet“ 
Das Modell Hermes 900 wird weitgehend dazu verwendet, Zieldaten gegen die Zivilbevölkerung zu liefern, was somit gegen das humanitäre Völkerrecht und hauptsächlich gegen Artikel 3 der Genfer Konventionen verstösst. «Elbit system verwendet als Werbeargument für seine Drohnen die Tatsache, dass sie “auf dem Schlachtfeld getestet» werden. Die Schweiz, Depositarstaat der Genfer Konventionen, muss diesen illegalen und unmoralischen Vertrag sofort auflösen», kritisiert Rechtsanwältin Emma Lidén. 

Ein illegaler Vertrag 
Seit Beginn der israelischen Offensive in Gaza haben zahlreiche internationale Berichte massive Verstösse gegen das Völkerrecht festgestellt. Bereits 2024 forderte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen alle Staaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Waffenexporte nicht zur Beibehaltung oder Verschlimmerung einer illegalen Kriegssituation beitragen. Insbesondere forderte er einen sofortigen Stopp aller Transfers von Waffen, Überwachungstechnologien oder Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) nach Israel. Rechtsanwältin Emma Lidén: «Indem die Schweiz ihre Verträge mit Elbit System fortsetzt, macht sie Geschäfte mit einem Unternehmen, das Waffen liefert, die bei nachweislichen Verstössen gegen das Völkerrecht eingesetzt werden.»

Darüber hinaus verbietet der internationale Vertrag über den Waffenhandel (ATT) ausdrücklich den Transfer von Waffen, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass sie für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Angriffe auf Zivilist*innen verwendet werden könnten. Ebenso wie das Schweizer Kriegsmaterialgesetz (KMG), das die Lieferung von Waffen an Länder verbietet, die in Bürgerkriege verwickelt sind oder systematisch die Menschenrechte verletzen. Folglich verstösst sowohl der Kauf von Ausrüstung von Elbit System als auch die gemeinsame Entwicklung und Ausfuhr von Militärgütern an den Staat Israel gegen den ATT und das KMG. 

Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass der Vertrag mit dem in der Verfassung verankerten Neutralitätsprinzip unvereinbar erscheint. Die Beschwerdeführer*innen beanstanden den unmoralischen und illegalen Vertrag. Auf der Grundlage der oben genannten Argumente verlangen sie Zugang zu den Verträgen zwischen der Schweiz und Elbit Systems Ltd., um alle darin enthaltenen Elemente zu kennen und deren vollständige Nichtigkeit feststellen zu lassen. 

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