Themen > Kampfflugzeuge > Initiativtext

Text der Volksinitiative

gegen neue Kampfflugzeuge

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu) Übergangsbestimmung zu Art. 60 (Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee)

1 Der Bund beschafft bis zum 31. Dezember 2019 keine neuen Kampfflugzeuge.

2 Als neu gelten Kampfflugzeuge, deren Beschaffung zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2019 erfolgt.

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