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AUS DER RS RAUSKOMMEN
Ich muss
hier weg!
Hältst du es in der RS nicht mehr aus,
stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen:
ein Zivildienstgesuch stellen oder ärztliche
Dispensation. Entscheide dich für einen
Weg und folge ihm dann konsequent,
denn die Argumentationen schliessen sich
teilweise gegenseitig aus. Dazu einige
Informationen und Tipps:
Zivildienst / Verweigerung
Du hast die Möglichkeit, ein Zivildienstgesuch
aus der RS heraus bei der Zentralstelle
für Zivildienst in Thun einzureichen
(siehe Seite 5). Es wird prioritär, d.h.
innerhalb ungefähr zweier Wochen
behandelt. Dann wirst du von der Zentralstelle
für Zivildienst vorgeladen. Wichtig
ist dabei, dass du glaubhaft ethisch und
gewissensbezogen argumentierst. Die
Gründe dürfen nicht im Dienstbetrieb
liegen. Wird das Gesuch akzeptiert, wirst
du aus der RS entlassen. Bist du aber
schon unerlaubt nach Hause gegangen,
wird dir vom Militärgericht auch dann eine
Strafe wegen Ausreissens aufgebrummt,
wenn dich die Zentralstelle zum Zivildienst
zulässt, allerdings in diesem Falle eine
eher geringe (Busse, Gerichtskosten).
Verweigerung aus anderen Motiven (zum
Beispiel politischen Gründen) bleibt in der
Schweiz strafbar. Der Tarif beträgt ungefähr
5 bis 10 Monate Knast.
Ärztliche Dispensation
Fehlt dir körperlich nichts Wesentliches,
kannst du versuchen, mit psychiatrischer
Hilfe wegzukommen. Militärärztliche Hilfe
ist zuweilen, nicht immer, erfolgversprechend.
In der RS wendest du dich an den
Truppenarzt, den Waffenplatzpsychiater
oder den psychologischen Dienst der
Armee. Das ist dein Recht. Militärspitäler
wie Gösgen stehen hingegen nur "Sammeltransporten"
auf Anordnung von oben
offen. Beantworte den Militärärzten
gegenüber keine Fragen über Politik oder
Ähnliches. Brich die Unterredung ab,
wenn sie dich als Simulanten hinstellen
wollen. Beschränke dich in deinen Aussagen
auf gesundheitliche Aspekte. Hole
eventuell im Urlaub von deinem Hausarzt
ein Arztzeugnis ein. Es ist wichtig, dass
du nicht als "verkappter Verweigerer"
erscheinst. Gehst du ohne Dispens nach
Hause oder rückst vom Urlaub nicht mehr
ein, kommt ein Strafverfahren auf dich zu.
Lasse dich in der Zwischenzeit von einem
privaten Psychiater begutachten und lege
das Zeugnis dem Untersuchungsrichter
vor.
Kein Kommandant darf dich wegen
Dienstverweigerung in Beugehaft nehmen.
Die Heerespolizei wird nicht ausrücken,
wenn dein Aufenthaltsort bekannt
ist.
Nimm früh genug mit einer Beratungsstelle
für Militärprobleme Kontakt auf, wenn
du es in der RS nicht mehr aushältst
(Adressen siehe Seite 11). Diese sind in
der Regel Tag und Nacht irgendwie
erreichbar.
Mehr Infos:
- GSoA-Rechtshilfebroschüre
- Etwas Sinnvolles tun, Handbuch zum Zivildienst, Beratungsstelle für Miltitärverweigerung und Zivildienst, Ruedi Winet, Limmat Verlag
Wir lassen uns nicht unterkriegen!
In der RS gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Zeit für dich und deine Kollegen erträglicher zu gestalten. Hier nur ein paar Tipps:
- Kritisiert einander nicht vor Vorgesetzten.
- Sprecht einander mit dem Vornamen an, das ist persönlicher.
- Arbeitet so schnell wie der Langsamste unter euch. Damit könnt ihr verhindern, dass die Offiziere euch gegeneinander ausspielen.
- Lasst nicht zu, dass Kameraden mit Sonderjobs schikaniert werden.
- Verhaltet euch untereinander so, wie wenn es um euch herum die Armee nicht gäbe. Ihr braucht euch nicht gegenseitig rumzukommandieren, es gibt andere Gesprächsthemen als die letzte Schiessübung.
Kurz: wie Zivilisten, die man in eine Uniform gezwungen hat.
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