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Wer Schwierigkeiten mit der Militärdienstleistung hat, kann seit September 1996 ein Gesuch für Zivildienst einreichen, um nicht weiter Militärdienst leisten zu müssen. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass ein Gewissenskonflikt wegen dem Militärdienst glaubhaft gemacht werden kann. Zudem dauert der Zivildienst das 1,5fache der noch zu leistenden Militärdiensttage. Allein im Jahre 1999 haben etwa 1400 Personen ein Zivildienstgesuch eingereicht - die Zulassungsrate ist mittlerweile etwa bei 80-90 Prozent; du hast also gute Chancen, anstatt Militärdienst Zivildienst leisten zu können.

Wie vorgehen?

Für ein Zivildienstgesuch sind der zuständigen Behörde (Zentralstelle Zivildienst, Aarestube, Uttigenstrasse 19, 3600 Thun) ein ausführlicher Lebenslauf, eine Darlegung des Gewissensentscheides gegen den Militärdienst, ein Auszug aus dem Zentralstrafregister und das Dienstbüchlein einzureichen. Das Gesuch muss mindestens drei Monate vor einer Militärdienstleistung eingereicht werden, damit du bis zum Entscheid über das Gesuch in keinen Militärdienst einrücken musst. Wenn du aber bereits in der RS bist, kannst du auch aus der RS (oder aus dem WK) ein Gesuch einreichen - das Verfahren wird dann beschleunigt. Bis zum Entscheid über das Gesuch musst du aber in der RS bleiben. Ein Tipp: Lass dich bei der Formulierung deines Gesuchs von einer Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst unterstützen!

Wer entscheidet über dein Gesuch?

Wurde das Gesuch fristgerecht vor dem Militärdienst eingereicht, geht es bis zu acht Monaten, bis du zu einer persönlichen Anhörung vor einen Ausschuss, zusammengesetzt aus drei Zivilpersonen, eingeladen wirst. In einem etwa einstündi- gen Gespräch prüfen die drei Kommissionsmitglieder, ob der Gesuchsteller es wirklich nicht mit seinen moralischen Überzeugungen vereinbaren kann, in der Armee mitzuwirken, oder ob es nicht vielmehr um Angst vor Militärhierarchie und Strapazen oder andere so genannte "egoistische Gründe" geht. Es ist also nicht sinnvoll, der Kommission erklären zu wollen, warum die Armee Schrott ist, sondern wichtig aufzuzeigen, warum du es persönlich nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst mitzumachen. Die Anhörung ist nicht öffentlich. Du kannst aber eine Begleitperson mitnehmen.

Wo Zivildienst leisten?

Den Zivildienst kannst du bei gemeinnützigen Organisationen leisten: in Spitälern, in Umweltschutzorganisationen, in Heimen, bei Hilfswerken, bei Bergbauern ... Bei der Auswahl des Einsatzbetriebes kannst du in starkem Mass mitbestimmen. Wenn du selber einen guten Vorschlag machst, hast du gute Chancen, damit durchzukommen. Der Zivildienst findet in der Regel in der Wohnregion statt. Du brauchst auch nicht den ganzen Zivildienst am Stück zu leisten. "Lohn" erhältst du im Zivildienst genau gleich wie in der Armee: Taschengeld, Essen, Unterkunft (oder finanzielle Entschädigung dafür) und Erwerbsersatz. Wer sich näher für den Zivildienst interessiert, kann bei den Beratungsstellen für Militärverweigerung und Zivildienst Infos bestellen.

 
   
 
http://www.gsoa.ch/panzerknacker
gekocht am 27 Jul 2001 in dieser webküche
 
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