Gruppe für eine Schweiz ohne Armee

Gegen Blankochecks für bewaffnete Auslandeinsätze

 
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Einleitung

Von Nico Lutz, Sekretär Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, GSoA

In den vergangenen zwei Monaten hat innerhalb von zahlreichen friedenspolitisch engagierten und interessierten Organisationen eine intensive Diskussion über die vorgeschlagene Teilrevision des Militärgesetzes stattgefunden. Gemeinsam haben sie die vorliegende Plattform erarbeitet.

Gemeinsam fordern wir einen verstärkten Beitrag der Schweiz zu einer internationalen Friedenspolitik und weisen die vom VBS vorgelegte Militärgesetzrevision zurück.

Wir wenden uns nicht aus isolationistischen Überlegungen gegen den vorgelegten Entwurf zur Gesetzesrevision. Im Gegenteil: Viele Organisationen, welche die vorliegende Plattform mittragen, unterstützen gleichzeitig die Initiative , die vor Jahresfrist lanciert wurde. Diese fordert einen konkreten Ausbau der zivilen Beteiligung der Schweiz. Die Initiative setzt jedoch nicht auf interessenabhängige , sondern auf zivile Solidarität. Ein internationales Engagement der Schweiz darf sich nicht aus der ableiten, wie dies im erläuternden Bericht zur Gesetzesrevision ausgeführt wird. Es muss ein Engagement für Frieden, Demokratisierung und Menschenrechte sein, das sich zwingend an der Situation des Konfliktgebietes orientiert.

Kurz: In unserer Plattform fordern wir einen verstärkten Beitrag der Schweiz zu einer internationalen Friedenspolitik aber einen glaubwürdigen und sinnvollen Beitrag. Dem vorgelegten Entwurf einer Militärgesetzrevision liegt eine andere Logik zugrunde. Er mag allenfalls den Legitimationsbedürfnissen der Armee Rechnung tragen, welcher der militärische Feind verloren gegangen ist, lässt jedoch jegliche Einbettung in eine friedens- und sicherheitspolitische Gesamtbetrachtung vermissen.

Erstens ist die vorgeschlagene Militärgesetzrevision ein Etikettenschwindel: Vordergründig geht es dem VBS darum, Soldaten im Friedensförderungsdienst für den Selbstschutz bewaffnen zu können. Dies wäre jedoch bereits aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlage möglich.

Zweitens geht es in Wirklichkeit darum, mit dem Gesetz einen Blankocheck für bewaffnete Auslandeinsätze zu erhalten: Weder ist geregelt, unter welchen völkerrechtlichen und politischen Bedingungen bewaffnete Auslandeinsätze denkbar sind, noch sind im Gesetz der Bewaffnung Schranken gesetzt.

Es geht nicht nur um die Bewaffnung für den Selbstschutz, sondern um auch um die Bewaffnung, welche "für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist". Bundesrat Ogi hat in der International Herald Tribune vom 20. Februar bezeichnenderweise gesagt: In welche Richtung die Reise geht ist offensichtlich: Sowohl bei den Einsätzen, der Bewaffnung sowie im Ausbildungsbereich wird Interoperabilität mit der Nato angestrebt. Öffentlich wird dies diskret verschwiegen. Denn Ogi weiss, wie er gegenüber der Herald Tribune sagte: Mit der vorgeschlagene Teilrevision des Militärgesetzes will der Bundesrat jedoch heute schon die Voraussetzung schaffen, dass er die bewaffnete Beteiligung morgen beliebig ausbauen kann. Konkret stünde nach dem Wortlaut des Gesetzes einer Beteiligung von Schweizer F/A-18 bei einem nächsten Weihnachtsbombardement über Bagdad nichts mehr im Wege.

Es geht nicht darum, dass wir den Teufel an die Wand malen wollen. Wir sind nur realistisch und können uns noch gut an die süffisante Bemerkung von Bundesrat Koller in der Debatte über die Armeeeinsätze zur Flüchtlingsbetreuung erinnert. Er wies Ständerat Gentil darauf hin, man hätte halt anstatt jetzt zu kritisieren, sich bei der Revision des Militärgesetzes 1994 wehren müssen. Bei der nun angestrebten Teilrevision tun wir dies mit der vorliegenden Plattform. Wir gehen davon aus, dass sich das VBS angesichts der breiten Plattform friedenspolitischer Organisationen nochmals genau überlegen wird, ob es nicht einen anderen Weg einschlagen will.

Für uns befindet es sich mit der vorliegenden Teilrevision des Militärgesetzes auf jeden Fall auf dem Holzweg.

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© Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, 10.03.2006, Webdesign dbu